Konto gemäß §§ 30 ff. ZKG
Das Konto gemäß §§ 39 ff. ZKG ist kein N26 Standardkonto. Das Zahlungskontengesetz (ZKG) gibt allen Verbrauchern, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, das Recht, ein Basiszahlungskonto zu führen. Dies gilt für Personen, die in einem unterstützten Land leben.
Unser Basiskonto hat eine monatliche Gebühr von 6€. Alle anderen Gebühren findest du in unseren Preislisten (neuen Tab). Wenn du noch kein Bankkonto bei N26 oder einem anderen Finanzinstitut in Deutschland hast, kannst du ein Basiskonto beantragen. Unter bestimmten Umständen kann N26 deine Anfrage ablehnen.
Bitte beachte, dass einige Produkte und Dienstleistungen wie N26 Dispo, N26 Credit, N26 Smart, N26 You, oder N26 Metal für das N26 Basiskonto nicht verfügbar sind. Um ein Basiskonto zu beantragen:
- Lade das Antragsformular (neuen Tab) herunter, fülle es aus und unterschreibe es von Hand.
- Dem Antrag ist ein Coupon zur Legitimation bei der Deutschen Post AG beigefügt. Gehe zur nächstgelegenen Postfiliale, um damit deine Identität nachzuweisen.
- Sende uns zusätzlich den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag postalisch zu: N26 10026 Berlin GERMANY
- Sobald wir dein Formular erhalten und festgestellt haben, ob wir ein Basiskonto für dich eröffnen können, senden wir dir eine E-Mail mit dem Vertrag und den AGB (neuen Tab).
- Den unterschriebenen Vertrag sendest du dann ebenfalls an unsere Adresse.
- Sobald wir den Vertrag erhalten haben, werden wir dein N26 Basiskonto öffnen. Du erhältst dann eine Benachrichtigung.
Warum bekomme ich kein Basiskonto?
Unter bestimmten Umständen kann N26 deinen Antrag auf ein Basiskonto ablehnen. Das ist der Fall, wenn:
- du außerhalb eines von uns unterstützten Landes lebst.
- du bereits ein N26 Bankkonto oder ein anderes Bankkonto in Deutschland hast und es in vollem Umfang nutzen kannst.
- du innerhalb der letzten 3 Jahre wegen einer Straftat gegen die Bank, ihre Mitarbeiter oder ihre Kunden verurteilt wurdest.
- du bereits in der Vergangenheit ein Basiskonto bei N26 unterhalten hast, das wegen Überziehung oder unzulässiger Nutzung geschlossen wurde.
- du die Mindestanforderungen gemäß des Geldwäsche- und Kreditwesengesetzes nicht erfüllst.