Wie sind Shared Spaces rechtlich aufgebaut?

Shared Spaces sind keine Gemeinschaftskonten im klassischen Sinne. Anders als diese funktionieren Shared Spaces auf Grundlage einer Kontovollmacht. Der Inhaber und die Teilnehmer des Shared Space haben nicht die gleichen Rechte am Shared Space oder dem darin befindlichen Geld.

Derjenige, der den Shared Space erstellt, wird als Inhaber bezeichnet. Der Inhaber ist der Kontoinhaber und kann andere N26 Nutzer einladen, am Shared Space teilzunehmen. Indem der Inhaber einen anderen N26 Nutzer einlädt, erteilt er diesem eine Kontovollmacht. Wenn der eingeladene Nutzer die Einladung akzeptiert, wird er ein Teilnehmer des Space. Aufgrund der Kontovollmacht ist der Teilnehmer berechtigt, im Namen des Inhabers Geld von und zu dem Shared Space zu überweisen.

Dem Inhaber des Shared Space gehören rechtlich alle im Shared Space befindlichen Gelder (solange diese im Shared Space sind).

Nur der Inhaber des Shared Space kann andere N26 Nutzer einladen, Teilnehmer zu werden. Nur der Inhaber des Shared Space kann andere Teilnehmer jederzeit vom Shared Space entfernen. Ein Teilnehmer kann lediglich sich selbst jederzeit vom Shared Space entfernen und diesen verlassen. Wenn ein Teilnehmer einen Shared Space verlässt oder vom Inhaber aus dem Shared Space entfernt wird, verliert der Teilnehme den Zugriff auf das Geld in diesem Space.

Überweisungen zu und von einem Shared Space, die von einem Teilnehmer durchgeführt werden, müssen nicht durch PIN und Push-Nachricht bestätigt werden. Europäische Bankregularien schreiben vor, wie Banküberweisungen zu autorisieren sind. Darin wird die starke Kundenauthentifizierung (SCA) vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildet jedoch die Klassifizierung einer Person in einem Shared Space als vertrauenswürdiger Empfänger. Überweisungen an diese Person bedürfen keiner starken Kundenauthentifizierung.

*N26 Bank AG haftet nicht für Zahlungen, die im Rahmen von Kontovollmachten ausgeführt werden.

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