Informationen zum Flex P-Konto

Ein Flex P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto, bei dem sich der Freibetrag flexibel vom Einkommen bestimmter Institutionen zusammensetzt, in der Regel vom Arbeitgeber oder von anderen öffentlichen Institutionen (bspw. der Agentur für Arbeit oder Krankenkasse). Aus diesem Grund kann sich somit der Freibetrag von Monat zu Monat ändern.

Um ein Flex P-Konto mit einem flexiblen monatlichen Freibetrag einzurichten, empfehlen wir einen Gerichtsbeschluss gemäß § 907 ZPO zu erwirken.

Ein Flex P-Konto kann nur dann festgesetzt werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. 

N26 einfach nur via Chat, Mail oder telefonisch zu kontaktieren und ein Flex P-Konto einzufordern, bspw. mit der Begründung, dass Dein Gehalt bereits gepfändet wird und Dir somit das restliche Einkommen zur freien Verfügung stehen sollte, ist in diesem Fall nicht ausreichend. Damit wir Dir hier helfen und ein Flex P-Konto ermöglichen können, besteht vorher Deinerseits Handlungsbedarf, um die nötigen rechtlichen Unterlagen zu beantragen und bei uns einzureichen.

Beachte bitte auch folgende wichtige Punkte und Fallbeispiele zum Flex P-Konto:

Falls Du ein Flex P-Konto hast und Dein Grundfreibetrag 1560 € beträgt, aber dein Gehalt 3000 €, dann bedeutet das, dass dein monatlicher Freibetrag auf 3000 € angepasst wird. Selbst wenn Du Deinen Lohn am letzten Tag des Kalendermonats erhalten solltest und somit am Ersten des Monats der Freibetrag automatisch auf 1560 € gestellt wird, wirst Du dennoch Dein Lohneinkommen zur Verfügung gestellt bekommen, gemäß § 899 Abs. 2 ZPO, als nicht verbrauchtes Guthaben des vorherigen Monats.

Beachte hier, dass der Freibetrag in diesem Fall nicht 4560 € (3000 + 1560) betragen würde - außer dies wird ausdrücklich in den von Dir eingereichten rechtlichen Unterlagen (z.B. einem richterlichen Beschluss) so angeordnet.

Insofern dein Lohneinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, wird der monatliche Grundfreibetrag unverändert bleiben. Beispielsweise angenommen, dein Gehalt bzw. Einkommen aus angegebenen Quellen beträgt diesen Monat 400 € und dein Grundfreibetrag 1560 €, dann wird dein monatlicher Freibetrag 1560 € bleiben. Eine Aufrundung auf 1960 € wäre ungerechtfertigt.

Eventuell blockiertes Guthaben aus dieser 400 Gehaltszahlung wird dir im Folgemonat zur Verfügung gestellt, gemäß § 900 Abs. 2 ZPO.

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