Informationen zum Flex P-Konto

Der Freibetrag eines Flex P-Kontos ist abhängig vom Geldeingang, also in der Regel von Überweisungen vom Arbeitgeber oder von öffentlichen Institutionen (wie z. B. Corona-Hilfe vom Finanzamt oder Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit). Aus diesem Grund ist der P-Konto-Freibetrag flexibel und kann sich somit von Monat zu Monat ändern. 

Wann immer das monatliche Einkommen den Grundfreibetrag von 1.410 € überschreitet, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag dem Einkommen entsprechend für den Rest des Monat. Wann immer das monatliche Einkommen den Grundfreibetrag von 1.410 € unterschreitet, bleibt der Pfändungsfreibetrag gleich – er wird also nicht verringert.

Bis du dein Gehalt erhältst, entspricht dein Freibetrag dem Grundfreibetrag. Alle Änderungen werden innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt deines Gehalts vorgenommen.