Todesfall & Nachlassabwicklung
Wie kann ich N26 über einen Todesfall informieren?
Im Trauerfall müssen sich die Nachkommen mit vielen bürokratischen Aufgaben auseinandersetzen. Eine davon ist die Abwicklung der Bankkonten des oder der Verstorbenen.
Der einfachste Weg, uns zu kontaktieren, ist per E-Mail. Alternativ ist es natürlich möglich, eine Anfrage per Brief oder ggf. per Fax zu stellen:
E-Mail: nachlass@n26.com
Fax: +49 (0) 30 / 959 984 490
N26, 10026 Berlin, GERMANY
Wir benötigen diese Informationen:
- Wer ist der Verstorbene? Füge bitte möglichst eine Sterbeurkunde bei, da wir nur so ein zugehöriges Bankkonto sicher identifizieren können.
- Wie können wir die Erben oder Hinterbliebenen kontaktieren? Vor allem die Angabe einer E-Mail-Adresse und/oder Postanschrift erleichtert uns die Kontaktaufnahmen. Ein telefonischer Rückruf ist grundsätzlich nicht möglich.
- Gibt es weitere Informationen, die wir bereits wissen sollten? Wenn bereits ein besonderes Verfahren anhängig ist (z.B. die Ausschlagung der Erbschaft) oder dazu bereits Unterlagen vorliegen, kann es hilfreich sein, die Informationen bereits mit uns zu teilen.
Wir werden uns mit dir oder den Begünstigten in Verbindung setzen und über das weitere Vorgehen informieren.
Bitte sieh davon ab, uns Originaldokumente per Post zuzusenden. Wann immer wir ein Original benötigen, werden wir diese explizit anfragen.
Was passiert mit einem N26 Konto, wenn der Kontoinhaber stirbt?
Aufgrund regionaler Unterschiede kann die Vorgehensweise je nach Land variieren.
Sobald wir vom Tod eines unserer Kunden erfahren, werden die zugehörigen Karten und das Online-Banking sowie jeglicher Zugang zur App gesperrt.
Bitte beachte, dass Daueraufträge oder SEPA-Lastschriftmandate auf dem Konto in der Regel auch nach dem Tod des Kontoinhabers weiter bestehen. Erben oder Berechtigte müssen diese widerrufen oder löschen lassen.
Darüber hinaus sind alle deutschen Banken grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, das in Deutschland für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt über das zum Nachlass gehörende Vermögen zu informieren.
Wir teilen den Begünstigten in jedem Fall mit, welche Unterlagen sie vorlegen müssen, um das Konto des Verstorbenen bei N26 schließen und Guthaben überweisen zu können.
Ich bin Kunde, kann ich für den Fall meines Todes vorsorgen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du sicherstellen kannst, dass dein Vermögen im Todesfall nach deinen Wünschen verteilt wird. Das Testament ist eine der gängigsten Möglichkeiten
Jedem, der sich intensiver mit der Erstellung eines Testaments beschäftigt, raten wir, sich von einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater beraten zu lassen. Das gilt vor allem dann, wenn größere Vermögenswerte vererbt werden sollen.
Unser Kundenservice oder die Experten unserer Nachlass- und Rechtsabteilung können dir hierzu jedoch keine Beratung anbieten.
Vollmacht für den Todesfall:
Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, endet eine von dir ausgestellte Vollmacht (auch eine Bankvollmacht) nicht automatisch mit deinem Tod. Die Vollmacht bietet daher eine gute Vorsorgemöglichkeit.
Es ist ratsam, bereits zu Lebzeiten eine solche Vollmacht zu erteilen. Sie kann die Abwicklung von Nachlasskonten erheblich erleichtern.
Allerdings sollte die Vollmachtsurkunde im Original bei der Bank vorhanden sein. N26 bietet hierfür ein eigenes Formular an. Wende dich dazu gern an unseren Kundenservice.
Achtung: In den meisten Ländern ist eine solche Vollmacht gesetzlich nicht vorgesehen. Daher wird dieser Service nur für Verbraucher und Kunden mit Wohnsitz in Deutschland angeboten!
Für nähere Informationen zu deiner konkreten Situation wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater oder an eine andere geeignete Beratungsstelle.