Todesfall & Verlassenschaft

Wie wird N26 über einen Todesfall informiert? 

Im Trauerfall müssen sich die Nachkommen mit vielen bürokratischen Aufgaben auseinandersetzen. Eine davon ist die Abwicklung der Bankkonten des oder der Verstorbenen.

In Österreich wird in der Regel ein Notar als Gerichtskommissär bestellt. 

Der Kommissär oder die Kommissärin erreicht uns postalisch, per Fax oder per E-Mail. (Bitte mit Scan oder PDF eines entsprechenden Anschreibens im Anhang):

E-Mail: verlassenschaft@n26.com 

Fax: +49 (0) 30 / 959 984 490

N26, 10026 Berlin, GERMANY

Wenn möglich, bitten wir um eine Sterbeurkunde oder ein vergleichbares Dokument, da wir nur so ein zugehöriges Bankkonto sicher identifizieren können. 

Was passiert mit einem N26-Konto, wenn der Kontoinhaber stirbt?  

Aufgrund regionaler Unterschiede kann die Vorgehensweise je nach Land variieren.

Sobald wir vom Tod eines Kunden erfahren, werden die zugehörigen Karten und das Online-Banking sowie jeglicher Zugang zur App gesperrt.

Bitte beachte, dass Daueraufträge oder SEPA-Lastschriftmandate auf dem Konto in der Regel auch nach dem Tod des Kontoinhabers weiter bestehen. Erben oder Berechtigte müssen diese widerrufen oder löschen lassen.

Darüber hinaus sind alle deutschen Banken grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, das in Deutschland für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt über das zum Nachlass gehörende Vermögen zu informieren.

Wir teilen den Begünstigten in jedem Fall mit, welche Unterlagen sie vorlegen müssen, um das Konto des Verstorbenen bei N26 schließen und Guthaben überweisen zu können. 

Ich bin Kunde, kann ich für den Fall meines Todes vorsorgen? 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du sicherstellen kannst, dass dein Vermögen im Todesfall nach deinen Wünschen verteilt wird. Das Testament ist eine der gängigsten Möglichkeiten.

Es ist jedem, der sich intensiver mit der Erstellung eines Testaments beschäftigt, dringend anzuraten, sich von einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater beraten zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn größere Vermögenswerte vererbt werden sollen. 

Unser Kundenservice oder die Experten unserer Nachlass- und Rechtsabteilung können dir hierzu jedoch keine Beratung anbieten. 

Für nähere Informationen zu deiner konkreten Situation wende dich bitte an einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater oder an eine andere geeignete Beratungsstelle.