Welche Folgen hat das Urteil BGH XI ZR 26/20 für mich als N26 Kunden?

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 27. April 2021 “zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren”.

Bin ich zu einer Rückforderung berechtigt?

Unter Zugrundelegung dieses Urteils sind Kunden mit einem Privatkonto (N26 Standard/Smart/YOU/Metal), das vor dem 12. März 2020 erstellt wurde, zur Rückforderung der von uns eingeführten und abgebuchten “Glücksspiel-Gebühr” berechtigt. Für die zur Rückforderung berechtigten Kunden gilt ferner, dass diese Gebühr (für die entsprechende Kundengruppe) seit dem 5. November 2021 nicht mehr erhoben wird.

Kunden, die sich nach dem 12. März 2020 angemeldet haben, haben den zu diesem Zeitpunkt bereits angepassten AGB mit der eingeführten “Glücksspiel-Gebühr” aktiv zugestimmt, sodass bei solchen Kunden keine Erstattung der “Glücksspiel-Gebühr” vorgenommen werden kann. Auch Kunden, die ein N26-Business-Konto haben (N26 Business Standard/ Business Smart/ Business You/ Business Metal) sind nicht rückforderungsberechtigt, da sie nicht zur vom Urteil betroffenen Kundengruppe (Verbraucher) zählen.

Rückforderung einreichen für bestehende Kunden:

Zur Einreichung einer Rückforderung (sofern berechtigt) bitten wir unsere Kunden, sich in die App einzuloggen und von dort einen verifizierten Kundendienst-Chat zu starten.

Rückforderung einreichen für ehemalige Kunden:

Zur Einreichung einer Rückforderung (sofern berechtigt) bitten wir unsere Kunden, eine E-Mail von ihrer registrierten E-Mail-Adresse an support@n26.com (neuen Tab) zu schreiben  Für eine direkte, unkomplizierte Bearbeitung bitten wir folgende Punkte zu berücksichtigen.

  • Betreff der E-Mail: “Rückforderung gem. BGH XI ZR 26/20”
  • Schicke uns die E-Mail bitte von deiner registrierten E-Mail-Adresse
  • Nenne deinen vollständigen Namen sowie eine alternative Bankverbindung (IBAN)
  • Füge im Anhang eine beidseitige Kopie/Foto deines gültigen Ausweisdokuments hinzu (Personalausweis oder Reisepass). Achte bitte darauf, dass auch die Kanten zu sehen sind und das Dokument deutlich zu erkennen ist. 
  • Bitte füge die folgende Bestätigung hinzu: “Hiermit bestätige ich, dass N26 mir meine personenbezogenen Daten an meine registrierte E-Mail-Adresse schicken darf.