Offenlegungsbericht nach CRR

Was ist das?

Bei der Kapitaladäquanzverordnung (CRR, Capital Requirements Regulation) handelt es sich um eine EU-Verordnung. Darin ist unter anderem geregelt, dass Kreditinstitute jährlich einen Offenlegungsbericht veröffentlichen müssen (Artikel 433 CRR).

Warum wird der Offenlegungsbericht nicht in unserem Support Center oder an einer anderen Stelle auf unserer Website veröffentlicht?

Die N26 Bank AG ist nicht dazu verpflichtet, den Offenlegungsbericht nach CRR auf unserer Website zu veröffentlichen. Artikel 434 CRR (neuen Tab) stellt Instituten frei, in welchem Medium sie ihren Offenlegungspflichten nachkommen wollen, weshalb die Entscheidung bei den einzelnen Kreditinstituten liegt.

N26 Bank AG ihre nach CRR geforderte Offenlegung auf www.bundesanzeiger.de (neuen Tab) veröffentlicht.