Warum zahle ich Kirchensteuer?
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Daten über kirchensteuerliche Abzüge anzufordern und diese gegebenenfalls vorzunehmen. Dies wird jedes Jahr vom 1. September bis zum 31. Oktober durchgeführt.
Du hast das Recht, gegen die Weitergabe von Informationen über deine Religionszugehörigkeit durch das Formular „Erklärung zum Sperrvermerk“ (neuen Tab) Berufung einzulegen. Du kannst dies vor dem 30. Juni eines jeden Jahres tun. Wenn du Widerspruch einlegst, wird dein Finanzamt dich auffordern, eine Kirchensteuererklärung abzugeben.
Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern (neuen Tab).
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